FRAGEN UND ANTWORTEN

Ich habe deutlich über 1000 Menschen aus Österreich zur Untauglichkeit verholfen..

Es handelt sich um hochspezialisiertes Wissen, dass es sonst nirgends gibt und mit dessen Verbreitung ich mich stets am Rande der Legalität bewegte. Um meinen Kunden die Freiheit zu erhalten, habe ich viele Risiken und staatliche Repressalien auf mich genommen. Ich wurde 1993 öffentlich im Fernsehen zum Staatsfeind Nr. 1 erklärt, es gab eine Diskussion im Bundestag, wie man „mit den Mitteln des Rechtsstaates meine Arbeit unterbinden könnte“ usw. usw. Darauf folgten mehrere Hausdurchsuchungen, Ermittlungsverfahren, Anklagen, Gerichtsverhandlungen. Die Gründe waren angebliche Anstiftung oder Beihilfe zur Wehrdienstentziehung durch Täuschung, Verstoß gegen das Rechtsberatungsgesetz, usw. Einmal bekam ich einen Bußgeldbescheid über 170.000.- (kein Schreibfehler), der erst nach einer Verhandlung beim Oberlandesgericht wieder aufgehoben wurde. Die Verfahren kosteten mich Unsummen an Anwaltsgebühren und Nerven, führten aber in letzter Konsequenz stets zu keiner Verurteilung, was die Presse stets höhnisch kommentierte. Das Verteidigungsministerium kam stets schlecht dabei weg und litt – wie aus unzähligen Presseberichten ersichtlich ist – sehr darunter, dass jemand cleverer war und ihnen derart auf der Nase herumtanzte. Der nächste Akt des Staates war dann eine Hausdurchsuchung durch die Steuerfahndung. Wenn man mir strafrechtlich schon nichts anhaben konnte, vielleicht findet sich ja ein Steuervergehen. Anlass war wieder eine Pressemeldung über die vielen tausend durch uns von der Wehrpflicht befreiten Menschen. Die machten irgendwie eine Rechnung auf, nach dem Motto xxxx-Tausend von der Wehrplicht Befreite mal 280.- ergibt xxx Millionen Einnahmen und das stimmte dann irgendwie nicht mit meinen Steuererklärungen überein. Der Fehler: Umsatz ist nicht das Gleiche wie Gewinn, auch ich habe Kosten für Angestellte, Büro, Telefon, Werbung usw… wie jedes Unternehmen. Ergebnis also wie immer, die Vorwürfe waren haltlos, kosteten mich aber viel Nerven, Zeit und Geld für Anwalt und Steuerberatung. Da half die Genugtuung, dass der Finanzrichter die Steuerfahnder als Dilettanten bezeichnete und er niemals wieder mit so schlampigen Ermittlungsergebnissen, die ausschließlich politisch motiviert seien, konfrontiert werden möchte. Undergroundliteratur ist also immer teuer, zumal in den 280.- Euro ja auch noch zwei Beratungen inklusive sind. Nur am Rande: Meine Stundensätze liegen bei meinen Berentungskunden bei 300.- Euro, ich mache die Ausmusterungsarbeit lediglich kostendeckend und mit viel Idealismus, weil ich die Wehrpflicht nach wie vor für ein Verbrechen halte.

Angst vor Folgen im zivilen Leben braucht niemand zu haben. Es gibt weder Meldungen an Führerscheinstellen, Arbeitgeber oder sonst wo hin, noch gibt es irgendwelche Einträge in irgendwelche „Führungszeugnisse“ oder in von anderen Stellen einsehbare „Akten“.

Hiervon gibt es allerdings eine Einschränkung: die Berufsunfähigkeitsversicherung! Beim Abschluss einer Berufsunfähigkeitsversicherung werden Gesundheitsfragen gestellt. Beantwortet man diese falsch, erhält man später im Zweifel keine Leistung, da der Vertrag unter Annahme eines geringeren Risikos zustande kam. Dies ist dann besonders bitter, wenn man bei Eintritt des Leistungsfalles viele Jahre seine Versicherungsprämie bezahlt hat. Natürlich gibt es auch für dieses Problem eine Lösung.

Diese kann darin bestehen, schon vor Beginn der „Untauglichkeitsaktivitäten“ eine Berufsunfähigkeitsversicherung oder zumindest eine Anwartschaft auf so eine Versicherung abzuschließen. Eine andere Variante ist, mit dem Abschluss der Versicherung einige Zeit abzuwarten und dann eine Gesellschaft auszuwählen, die den Zeitraum der Gesundheitsfragen eingrenzt. Ein Beispiel: „Waren Sie jemals wegen einer psychischen/seelischen Erkrankung in ärztlicher oder psychotherapeutischer Beratung oder Behandlung?“ Dies ist die denkbar schlechteste, ungünstigste Formulierung, da sie keine zeitliche Einschränkung enthält und somit alle zurückliegenden Behandlungen offengelegt werden müssten, um den späteren Versicherungsschutz nicht zu gefährden. Legt man wiederum die zurückliegenden Behandlungen offen, kommt der Vertrag erst gar nicht zu Stande.

Hier ein besseres Beispiel: „Waren Sie innerhalb der letzten fünf Jahre wegen einer psychischen/seelischen Erkrankung in ärztlicher oder psychotherapeutischer Beratung oder Behandlung?“ Diese Formulierung ist wesentlich günstiger, da man fünf Jahre nach Beendigung der Behandlung die Fragen wahrheitsgemäß beantworten kann und seinen späteren Versicherungsschutz nicht gefährdet.

Alles was sonst über Folgen im zivilen Leben berichtet wird, beruht auf Gerüchten, welche zum Teil von der Bundeswehr/dem Bundesheer, insbesondere von den Amtsärzten, die im Auftrag der Zisa untersuchen, selbst verbreitet werden. Ein generelles Problem dabei ist auch das Foaf-Syndrom. Foaf steht dabei für „friend of a friend“, jeder kennt einen, der wiederum einen kennt, dem angeblich so etwas widerfahren ist. So entstehen Legenden und Gerüchte!

Natürlich können Sie das auch alleine schaffen. Vergleichen Sie es mit einer Wanderung von A nach B, durch einen unbekannten Dschungel. Es werden Hindernisse auftreten, zum Beispiel eine unüberwindbare Schlucht und Sie müssen sich den Umweg erst suchen. Laufen Sie mit einem Guide, wird er Sie auf dem schnellsten und effektivsten Weg zum Ziel führen.

Das Militär funktioniert weltweit nach den gleichen Prinzipien. Die Teilnahme daran setzt zwingend die Fähigkeit zum „leben in militärischer Gemeinschaft“ und eine gewisse seelische Belastbarkeit voraus. Daher kann niemand, der die Informationen aus dem Anti-Wehrdienst-Report verinnerlicht hat und der in einem demokratischen Staat lebt, gegen seinen Willen zu einem militärischen Dienst oder Ersatzdienst gezwungen werden. Er wird immer über genügend medizinische Gründe verfügen, die dann dafür sorgen, dass ihm die Teilnahme an jedwedem militärischen Blödsinn unmöglich ist.

Und so groß sind die Unterschiede zwischen Deutschland und Österreich auch gar nicht, die wichtigsten zähle ich nachfolgend auf:
Im Gegensatz zu Deutschland (als die Wehrpflicht noch nicht ausgesetzt war) gibt es in Österreich kein Recht auf eine „endgültige Entscheidung“ nach zweimaliger temporärer Untauglichkeit (Tauglichkeitsgrad 1). Dies bedeutet, dass Sie bis zu Ihrem Einberufungshöchstalter (35 Jahre) mehrfach zurückgestellt werden könnten. In der Praxis kommt dies jedoch kaum vor. Auch die Österreichischen Behörden entscheiden heute schneller endgültig, als dies z.B. noch vor 10 Jahren der Fall war.

Auch bei begründetem Antrag (Nachweis einer Erkrankung, die zur Untauglichkeit führt) haben Sie keine Sicherheit einer Nachmusterung/Nachstellung/Kurzstellung mehr nach Erhalt des Einberufungsbescheides. Ab Erhalt des Einberufungsbescheides sind Sie somit der Willkür des Bundesheeres ausgesetzt. Die können Sie vor Dienstantritt erneut untersuchen wenn sie wollen, müssen es aber nicht. Im schlimmsten Fall müssen Sie davon ausgehen, Ihr gewohntes Leben für drei Wochen zu unterbrechen. So lange dauert es dann auch mit unserer Hilfe, bis Sie wieder entlassen sind.

Ähnlich verhält es sich mit den Zivildienern. Sobald Sie in den Fängen der Zivildienstserviceagentur (Zisa) sind (das Wort „Service“ in deren Namen ist alleine schon eine Frechheit), haben Sie ebenfalls kaum noch eine Chance auf eine erneute Untersuchung Ihrer Tauglichkeit. Sie müssten den Zivildienst dann „im Krankenstand“ antreten. Auch wenn Sie in Wirklichkeit nie hingehen, dauert es knapp drei Wochen, bis Sie offiziell wieder entlassen sind.

Damit hätten wir die wesentlichen Unterschiede zwischen Deutschland zu Zeiten der Wehrpflicht und Österreich beschrieben.

Aktuell 271 Seiten.

Lesen Sie zuerst den „Ausmusterungsfahrplan“ auf Seite 221, siehe Leseproben. Das ist eine kurze Darstellung aller möglichen Situationen, in denen Sie sich befinden können. Beispiele: „Bin bereits Zilvildiener“, „bin schon beim Bundesheer“, „noch nicht gemustert“. Oder: „Bereits tauglich gemustert, Einberufungsbefehl erhalten“. Zu jeder dieser Situationen finden Sie die dazu passende Vorgehensweise. Beispiel: Schritt 1, 3 und 7. Die einzelnen Schritte sind dann im Buch beschrieben.

So kommen Sie am schnellsten zu Ihrer individuellen Lösungsstrategie. Bevor Sie diese umsetzen, empfiehlt es sich, die Beratung in Anspruch zu nehmen und mit uns abzuklären, ob Ihr Plan auch aus unserer Sicht optimal ist. Tipp: Je mehr Sie bereits aus dem Buch wissen, umso professioneller und effizienter reden wir miteinander. Deshalb:  Lesen!

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